Mehr bezahlbare Wohnungen

INITIATIVE

Warum braucht es die Initiative?

Die Mieten im ganzen Kanton Zürich steigen unaufhaltsam. Wir brauchen in unseren Städten und Gemeinden mehr bezahlbare Wohnungen, damit nicht immer mehr Menschen wegen Renditerennovationen aus ihrem Zuhause vertrieben werden.

Aktuell fehlen uns aber die notwendigen Mittel, um mehr bezahlbare Wohnungen zu schaffen. Ein breit abgestütztes Bündnis hat deshalb die Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen im Kanton Zürich» lanciert. Dank einem Vorkaufsrecht sollen die Städte und Gemeinden im Kanton Zürich die nötige Autonomie erhalten, um Land für mehr Genossenschaftswohnungen zu sichern.

 

Mehr bezahlbare Wohnungen

Die kantonale Initiative «Mehr bezahlbare Wohnungen im Kanton Zürich» gibt den Gemeinden im Kanton Zürich die nötigen Kompetenzen, um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen: Dank einem sogenannten «Vorkaufsrecht» sollen Gemeinden bei grösseren Land- und Liegenschaftsverkäufen auf ihrem Gebiet das Objekt zum vereinbarten Kaufpreis übernehmen können. So wird eine Grundlage dafür geschaffen, dass mehr bezahlbare Wohnungen entstehen und nicht immer mehr Land in den Händen grosser Immobiliengesellschaften landet.

ARGUMENTE

1. Mehr Autonomie für die Städte und Gemeinden

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In den letzten 20 Jahren sind die Mieten im Kanton Zürich stark gestiegen. Wenn wir nichts gegen diese Entwicklung unternehmen, wird bezahlbarer Wohnraum immer rarer. Dank einem Vorkaufsrecht erhalten die Städte und Gemeinden im Kanton Zürich die nötige Autonomie, um Land für mehr Genossenschaftswohnungen zu sichern und zu verhindern, dass immer mehr Renditeobjekte entstehen.

2. Spielraum der Gemeinden wird erweitert

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Heute haben die Gemeinden bei vielen Verkäufen keine Chance zum Mitbieten, da kein offenes Bieterverfahren stattfindet. Das Vorkaufsrecht stellt sicher, dass die Gemeinden über Verkaufsabsichten informiert werden und verhindern können, dass immer mehr Liegenschaften von Immobilienfirmen aufgekauft werden.

3. Vorkaufsrecht hat sich bereits bewährt

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In mehreren Kantonen wurde das Vorkaufsrecht bereits eingeführt. Ein Beispiel ist der Kanton Waadt, dessen Gemeinden seit Beginn des Jahres 2020 davon Gebrauch machen können. Auf diese Weise konnte die Stadt Lausanne bereits mehrere Liegenschaften kaufen und langfristig für die Allgemeinheit sichern.

4. Nachfrage seitens der Städte und Gemeinden ist da

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Laut einer Umfrage des Städteverbandes zur Wohnungspolitik stuften rund zwei Drittel der antwortenden Städte und Gemeinden ein Vorkaufsrecht als “eher oder sehr zweckmässig” ein. Zusätzlich wurde dem Bundesrat im Rahmen des wohnungspolitischen Dialogs Bund, Kantone und Städte empfohlen, ein Vorkaufsrecht für Gemeinden vertieft zu prüfen.

5. Vorkaufsrecht ist finanzierbar

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Ein Vorkaufsrecht für Gemeinden ist finanzierbar! Mithilfe der Gelder aus dem Mehrwertausgleich, die auch für Massnahmen zur Wohnbauförderung genutzt werden können, oder der Grundstückgewinnsteuern kann ein Fonds zur Finanzierung der Boden- und Liegenschaftspolitik eingerichtet werden.

Mehr Infos:

KOMITEE


Rosmarie Quadranti

Rosmarie Quadranti

Stadträtin Illnau-Effretikon (Mitte)


Mark Wisskirchen

Mark Wisskirchen

Stadtrat Kloten, Kantonsrat (EVP)


Katrin Cometta

Katrin Cometta

Stadträtin Winterthur (GLP)


Daniel Leupi

Daniel Leupi

Stadtrat Zürich (Grüne)


Jacqueline Badran

Jacqueline Badran

Nationalrätin (SP), Vorstand Mieterinnen- und Mieterverband Schweiz


Andreas Wirz

Andreas Wirz

Präsident WBG ZH


Tobias Langenegger

Tobias Langenegger

Kantonsrat (SP), Vorstand Mieterinnen- und Mieterverband Zürich


Snezana Blickenstorfer

Snezana Blickenstorfer

Gemeinderätin (GLP)


Daniel Jositsch

Daniel Jositsch

Ständerat (SP)


Florian Fuss

Florian Fuss

Co-Präsident JGLP Kanton Zürich















Ich trete dem Komitee bei